
Vertragspartner:
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der
oneplus GmbH
Dirlammer Straße 11
36341 Lauterbach
Handelsregister: HRB 11168
Registergericht: Amtsgericht Gießen
Vertreten durch:
Thomas Schmidt
Philipp Stehling
Kontakt
Telefon: 06641 9120000
E-Mail: 2025@days.community
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE358182279
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand:
Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich Events des Anbieters geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die jeweilige Programmbeschreibung der Website verwiesen. Das Event richtet sich an Jugendliche und Erwachsene im Alter ab 14 Jahren.
Vertragsschluss:
Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über das Online-Buchungs-System zustande. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten elektronisch durchzuführen. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Vertrag zustande. Sollte das Event bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
Vertragsdauer:
Der Vertrag wird auf bestimmt Zeit (jeweiliges Event) geschlossen.
Vorbehalte:
Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl eines Programmes, Programme zusammen zu legen und hierbei eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Änderungen der angegebenen Programminhalte oder des Veranstaltungsortes sind möglich. Den Ausfall einzelner Programmtage oder ganzer Programme, der höherer Gewalt (z.B. Unwetter) oder der Sicherung des Kindswohles unterliegt, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
Der oneplus GmbH als Veranstalter sowie den Leitenden und Betreuenden des Events obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen keinerlei Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass bei minderjährigen Teilnehmenden zwingend eine durch die Erziehungsberechtigten bestimmte volljährige Begleitpersonen benannt werden muss, die während des gesamten Events die Aufsichtspflicht und Reisevollmacht über den minderjährigen Teilnehmenden besitzt. Dieser ist vorab über besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden zu unterrichten; sollte der Teilnehmende keine volljährige Begleitperson vorweisen können, ist eine Teilnahme an dem Event ausgeschlossen. Der Ticketpreis kann hierbei nicht erstattet werden.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Events nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind.
Alle Änderungen werden ausschließlich auf der Website kommuniziert.
Verbindlichkeit der Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt durch volljähre Teilnehmende oder die Erziehungsberechtigten. Die Buchung ist verbindlich, nachdem die Buchungsbestätigung an die angegebene Mailadresse versandt wurde. Die oneplus GmbH behält sich vor ohne Angabe von Gründen, Teilnehmende die Anmeldung nicht zu gestatten.
Preise:
Der Ticketpreis ist bei Buchung direkt zu entrichten.
Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Ticketpreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Eventleistungen oder der für das betreffende Event geltenden Wechselkurse vor.
Bezahlung:
Bei der Ticketbuchung muss der volle Ticketpreis sofort online bezahlt werden. Online-Buchungen können ausschließlich über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister bezahlt werden.
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
Rücktritt des Anmeldenden vor Eventbeginn:
Tritt der Anmeldende vom Vertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende das Event nicht an, so kann der gezahlte Ticketpreis vom Veranstalter nicht zurückgezahlt werden.
Rücktritt des Veranstalters vor Eventbeginn:
Der Veranstalter kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen den Vertrag kündigen.
Hierbei wird schon geleistete Ticketpreises in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.
Absage der Veranstaltung:
Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen und zeitlichen Fristen abzusagen. Der Teilnehmer erhält dann die bereits gezahlte Ticketgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
Ausschluss von Teilnehmern:
Sollte ein Teilnehmer den Ablauf des Events massiv stören und sich nicht an die Anweisungen des Veranstalters halten, ist ein minderjähriger Teilnehmer von einem Erziehungsberechtigten abzuholen bzw. ein volljährigen Teilnehmern hat das Event zu verlassen. Bei mehrtätigen Angeboten kann ein Ausschluss für die gesamte Restdauer des Angebots erfolgen. Bei vorzeitiger Abholung sowie bei dauerhaftem Ausschluss erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.
Der Veranstalter bzw. die Leitenden des Events als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung des Events ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung Vertrages gerechtfertigt ist. Sollte es zu einer Kündigung des Veranstalters einer bevollmächtigen Aufsichtsperson kommen, betrifft die Kündigung automatisch auch den zu beaufsichtigen minderjährigen Teilnehmer, da dann keine Aufsichtspflicht mehr gewährleistet ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Ticketpreis.
Haftung:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden ist der Höhe nach beschränkt auf den Reisepreis, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden:
Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung des Events oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setze.
Datenschutz:
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Freizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des Events beauftragt sind.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Bei diesem Vertrag besteht kein Widerrufsrecht. Die Bestellung der Tickets kann nicht widerrufen werden.
Foto- und Filmerlaubnis
Im Rahmen der Veranstaltungen können zum Zwecke der Werbung Foto- bzw. Filmaufnahmen erfolgen.
Der Teilnehmer stimmt mit der Abgabe der Anmeldung zu, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, zeitlich und örtlich uneingeschränkt und unbegrenzt, in geänderter oder unveränderter Form durch die oneplus GmbH gespeichert, genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden können. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z. B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung). Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht seitens der oneplus GmbH weitere Lizenzen an Dritte zu erteilen.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen und verzichtet auf jegliche Zahlungsansprüche, unabhängig davon, wie oft oder in welcher Weise die Aufnahmen genutzt werden.
Die Foto- und Videoaufnahmen werden insbesondere zeitlich unbegrenzt auf den Social Media Kanälen der oneplus GmbH und oneplus GbR verwendet.
Hausordnung
Es gilt die Hausordnung der Jugendherberge Hoherodskopf – Deutsches Jugendherbergswerk e.V. in der zu dem Eventzeitpunkt gültigen Fassung.
Urheberrecht
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der oneplus GmbH.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Alsfeld.
Stand: 30.01.2025